"Winterreifenpflicht" in der StraßenverkehrsordnungSeit Dezember 2016 schreibt die Straßenverkehrsordnung "Winterreifen" bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte vor.
Wann gilt die "Winterreifenpflicht""Winterreifen" sind bei winterlichen Straßenverhältnissen an allen Rädern vorgeschrieben, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Eine Festlegung auf bestimmte Monate erfolgt jedoch nicht. Für wen gilt die "Winterreifenpflicht"Die "Winterreifenpflicht" gilt nur, wenn die Fahrzeuge bei den o.g. Straßenverhältnissen auch gefahren werden. Ausnahmen bestehen für bestimmte Fahrzeuge, z.B. einspurige Kraftfahrzeuge (Motorräder) und bestimmte Spezialfahrzeuge. Die Ausnahmen sind in § 2 Abs. 3a StVO geregelt. Was sind "Winterreifen"Nach § 2 Abs. 3a StVO werden Reifen gefordert, welche die in § 36 Abs. 4 StVZO definierten Eigenschaften erfüllen (Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke)). Alte "M+S-Reifen" bis zum Herstellungsdatum 31. Dezember 2017 können noch bis 30. September 2024 verwendet werden. Automobilclubs und Reifenhersteller empfehlen einen Winterreifen mit mindestens 4 mm Profil. Zudem sollte ein Winterreifen nicht älter als 6 Jahre sein, so eine Empfehlung des ADAC. |
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